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Arbeitsvertragsgesetz : ArbVG

Das Arbeitsvertragsgesetz (ArbVG) ist ein ehrgeiziges Projekt der Politik, um das auf zahlreiche Gesetze verteilte Arbeitsrecht durch ein einziges Arbeitsgesetzbuch abzulösen. Die Bertelsmann-Stiftung hat eine entsprechende Ausarbeitung (Entwurf eines Arbeitvertragsgesetz (ArbVG)) gefördert, die die Kölner Hochschullehrer Henssler und Preis vorgelegt haben. Es war zu erwarten, dass dieser Entwurf es nicht einfach haben wird, auch wenn es zahlreiche Befürworter des grundsätzlichen Vorhabens, ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz zu schaffen, gibt. Sowohl Bundespräsident Horst Köhler als auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt haben sich dafür ausgesprochen. Der vorliegende Entwurf beschränkt sich aber nicht darauf, das Arbeitsrecht in einem Gesetzbuch zusammenzufassen, sondern enthält einige Regelungen, die Verschlechterungen zu Lasten der Arbeitnehmer enthalten. Deshalb wird der Gesetzesentwurf trotz anfänglicher Euphorie in der aktuellen Fassung keine Chance haben, da die Gewerkschaften das Arbeitsvertragsgesetz (ArbVG) in dieser Form ablehnen. Der DGB hat aber inzwischen seine eigenen Vorstellungen zu einem Arbeitsvertragsgesetz (Arbeitsverhältnisgesetz) konkretisiert. Die Linke fordert ein Arbeitsgesetzbuch (AGB).


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl (Köln/Bonn)


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